Unser Opel Service bei Glasschäden: bei Teilkasko in der Regel kostenlose Reparatur von Steinschlägen.*
Erschütterungen und große Temperaturschwankungen – bei durch Steinschläge vorgeschädigten Windschutzscheiben ist das Risiko groß, dass die Scheibe reißt und eine neue Scheibe notwendig wird. Oft jedoch können Steinschläge repariert werden, sodass die Scheibe nicht mehr reißen kann.Und das Beste: Teilkaskoversicherte zahlen für die Reparatur in der Regel keinen Cent (auch keine Selbstbeteiligung) und werden auch nicht in der Versicherungsprämie hochgestuft. Kontaktieren Sie uns im Opel Autohaus Lier in Bockenem – wir beraten Sie gerne, ob im speziellen Fall die Scheibenreparatur möglich und erlaubt ist.
Ist der Tausch der Scheibe unvermeidlich, übernimmt unser Opel Serviceteam den fachmännischen Austausch der Scheibe und selbstverständlich auch die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Übrigens sind Scheiben sicherheitsrelevante Teile mit speziellen Eigenschaften zum Schutz der Insassen bei Unfällen. Original Opel Ersatzteile bieten Ihnen die Gewähr, dass die werksseitigen Sicherheitseigenschaften erhalten bleiben.
Sprechen Sie unser Team an, wenn Sie unseren Opel Glasservice benötigen – oder wenn Sie andere Opel Original Teile oder attraktive Opel Service-Angebote suchen.
So vermeiden Sie weiteren Schaden.
Unfälle bedeuten immer Unannehmlichkeiten. Aber mit der richtigen Vorgehensweise können unnötiger Ärger und Kosten vermieden werden. Wir sorgen für eine professionelle Reparatur und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung – von der Schadensmeldung bis hin zur Abrechnung –, bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit Verkehrsrechtsanwälten und Gutachtern. Tipp: Treffen Sie nach Unfällen keine übereilten Entscheidungen und unterschreiben Sie keine Vollmachten oder Abtretungserklärungen am Unfallort bei „hilfsbereiten“ Unfallhelfern.
Unfallratgeber – Wissenswertes zum Umgang mit der Versicherung
Tipps für den richtigen Umgang mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung.
Als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall („Haftpflichtschaden“) können Sie in der Regel verlangen:
Was passiert, wenn Sie einen Unfall verschuldet haben („Kaskoschaden“):
Qualitätsreparatur sorgt für Werterhalt Ihres Fahrzeugs:
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.